Meldung vom 15.05.2024:

Informationsbrief Juni 2024

  1. Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für neue Wohngebäude
  2. Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten
  3. Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung
  4. Aufwendungen für Kleidungsstücke bei Influencern
  5. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2024

Fälligkeit: 10.06.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer 3

 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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