Meldung vom 09.01.2025:

Informationsbrief Januar 2025

  1. Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozial- versicherung
  2. Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfte- verfahren bei Beteiligung an einer GmbH
  3. Gesetzesänderungen ab 01.01.2025
  4. Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025
  5. Neue Werte

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im JANUAR 2025

Fälligkeit 1: 10.01.2025

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Umsatzsteuer 3

1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2024.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 20.11.2024:

Informationsbrief Dezember 2024

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
  3. Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
  4. Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
  5. Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
  6. Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im DEZEMBER 2024

Fälligkeit 1: 10.12.2024

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2
  • Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer 3

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

2 Für den abgelaufenen Monat;

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

 

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

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