Meldung vom 18.09.2026:

Informationsbrief Oktober 2026

  1. Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen vor 2019
  2. Gesetzliche Regelung zur Kassenpflicht geplant
  3. Bundesverfassungsgericht: Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
  4. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen
  5. Vorsteuerabzug: Zeitpunkt bei Rechnungsberichtigung
  6. Doppelte Haushaltsführung in einem Wohnmobil?
  7. Geplante Einkommensteuerreform 2027

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im OKTOBER 2026

Fälligkeit *: 12.10.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag***
  • Umsatzsteuer****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.10., weil der 10.10. ein Samstag ist.

*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

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Wirtschaftprüfungsgesellschaft
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