Meldung vom 19.01.2026:

Informationsbrief Februar 2026

  1. Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß
  2. Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2026
  4. Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück
  5. Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung
  6. Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch
  7. Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung
  8. Steueränderungsgesetz 2025 usw.

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2026

Fälligkeit *: 10.02.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Umsatzsteuer ***

Fälligkeit ****: 16.02.2026

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer *****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3 in diesem Informationsbrief.

**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.

***** Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahres- zahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).
  

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 12.12.2025:

Informationsbrief Januar 2026

  1. Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
  3. Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-Privatnutzung
  4. Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen
  5. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2026

Fälligkeit *: 12.01.2026 **

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ***
  • Umsatzsteuer ****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.01., weil der 10.01. ein Samstag ist.

*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristver- längerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2025.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Absicherung

Beratung ist eine Frage des Vertrauens. Insbesondere vor dem Hintergrund sich

MEHR

Leistungen

Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung Weitere Leistungen

MEHR

Mandanten

Unsere Mandanten kommen aus diversen Branchen: Maschinenbau, ...

MEHR

WP STB

Kooperationen für die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
gesellschaft ...

MEHR

IAG Netzwerk

Wirklich stark ist man nur im Team, deshalb sind wir Mitglied bei IAG, Integrated ...

MEHR

 

Kontaktieren Sie uns

Eine E-Mail senden. Alle mit (*) markierten Felder werden benötigt.
3 + 6 =

Kontakt

Hahn & Partner
Wirtschaftprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Fahrenhorster Weg 55
D-22889 Tangstedt/Hamburg

Tel.: 04109 - 2787-0
Fax: 04109 - 2787-20

E-Mail: info@hahn-wp-stb.de

Sprachauswahl

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.