Meldung vom 18.05.2026:

Informationsbrief Juni 2026

  1. Anwendung der Regelungen zur neuen Aktivrente
  2. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
  4. Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWs
  5. Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im JUNI 2026

Fälligkeit *: 10.06.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer ***

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,

da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 17.04.2026:

Informationsbrief Mai 2026

  1. Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder Teileigentum
  2. Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?
  3. Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuern
  4. Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht steuerpflichtig
  5. Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
  6. Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei
  7. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2026

Fälligkeit *: 11.05.2026 **

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ***
  • Umsatzsteuer****

Fälligkeit: 15.05.2026

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer *****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,

da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.05., weil der 10.05. ein Sonntag ist.

*** Für den abgelaufenen Monat.

**** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 1. Kalendervierteljahr 2026.

***** Vierteljahresbetrag

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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