Meldung vom 17.03.2026:

Informationsbrief April 2026

  1. Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus
  2. Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit
  3. Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
  4. Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im selben Mehrfamilienhaus
  5. Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
  6. Nutzungsrecht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
  7. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  8. Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen ab 2026

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2026

Fälligkeit *: 10.04.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Umsatzsteuer***

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmel- dungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalender- vierteljahr.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 17.02.2026:

Informationsbrief März 2026

  1. Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig?
  2. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
  4. Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz
  5. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2026

Fälligkeit *: 10.03.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer***

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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