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Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 18.05.2026:
Informationsbrief Juni 2026
- Anwendung der Regelungen zur neuen Aktivrente
- Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
- Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWs
- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für Pflichtteilsverzicht
Allgemeine Steuerzahlungstermine im JUNI 2026
Fälligkeit *: 10.06.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
- Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer ***
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,
da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 17.04.2026:
Informationsbrief Mai 2026
- Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder Teileigentum
- Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuern
- Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht steuerpflichtig
- Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
- Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2026
Fälligkeit *: 11.05.2026 **
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ***
- Umsatzsteuer****
Fälligkeit: 15.05.2026
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer *****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,
da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.05., weil der 10.05. ein Sonntag ist.
*** Für den abgelaufenen Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 1. Kalendervierteljahr 2026.
***** Vierteljahresbetrag
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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