Meldung vom 24.06.2026:

Informationsbrief Juli 2026

  1. Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht
  2. Steuerermäßigungen bei Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre nicht mehr beim Lohnsteuerabzug
  3. Bagatellgrenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke
  4. Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
  5. Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik
  6. Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung
  7. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem Erbfall
  8. Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2026

Fälligkeit *: 01.07.2026

  • Grundsteuer (Jahresbetrag)**

Fälligkeit: 10.07.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag***
  • Umsatzsteuer****

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,

da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Bei Antragstellung bis zum 30.09.2025 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).

*** Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
**** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Meldung vom 18.05.2026:

Informationsbrief Juni 2026

  1. Anwendung der Regelungen zur neuen Aktivrente
  2. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
  4. Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWs
  5. Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Zu den Infobriefen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im JUNI 2026

Fälligkeit *: 10.06.2026

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag **
  • Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer ***

* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,

da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

** Für den abgelaufenen Monat.

*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

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