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Herzlich Willkommen bei Hahn & PartnerGanzheitliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen
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Ihre Ansprechpartner bei Hahn & PartnerWir betreuen Sie gerne und beraten Sie bei all Ihren Anliegen. -
Mitglied bei IAG InternationalIAG International ist ein englischsprachiger Zusammenschluss von rund 70 Beratungsunternehmen aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatungsowie der Wirtschaftsprüfung. Es werden Büros in über 30 Ländern weltweitunterhalten. Seit 2004 ist Andreas Hahn Vorstandsmitglied der IAG International.
Meldung vom 20.08.2026:
Informationsbrief September 2026
- Kein dauerndes Getrenntleben als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung
- Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften
- Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
- Aufwendungen für Renovierung im Zusammenhang mit Veräußerung keine Werbungskosten
- Kein Übergang desc Sonderausgabenabzugs für Baudenkmäler etc. nach § 10f EStG auf Erben
- Betriebsstätte bei einem Selbständigen als Ziel von Fahrten von der Wohnung
- Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2026
Fälligkeit *: 10.09.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag**
- Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer***
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Meldung vom 24.07.2026:
Informationsbrief August 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen
- Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar
- Erbschaftsteuer: Rechtsanwaltskosten bei Erbauseinandersetzung
- Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
- Aufzeichnungspflichten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung
- Privates Veräußerungsgeschäft: Arbeitszimmer
Allgemeine Steuerzahlungstermine im august 2026
Fälligkeit *: 10.08.2026
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag**
- Umsatzsteuer***
Fälligkeit: 17.08.2026****
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer*****
* Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden,
da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für
den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2026.
**** Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.08., weil der 15.08. ein Samstag ist.
***** Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).
> Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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